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IBRRS 2021, 1204; IMRRS 2021, 0456
Mit Beitrag
Mietzahlungen seitens Dritter bedürfen eindeutiger Tilgungsbestimmung

LG Berlin, Beschluss vom 02.03.2021 - 67 S 319/20

Erfolgt die Mietzinszahlung nicht durch den Mieter selbst, sondern durch Hilfspersonen oder Dritte, tritt Erfüllung nur ein, wenn die Zahlung unter Abgabe einer für den Vermieter nachvollziehbaren Tilgungsbestimmung erfolgt.*)

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