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IBRRS 2019, 3356; IMRRS 2019, 1257
Mit Beitrag
Anspruch auf Erteilung einer Untervermieterlaubnis?

LG Berlin, Beschluss vom 12.07.2019 - 66 T 56/19

1. Ist der Mitmieter des Mieters bereits vor mehreren Jahren ausgezogen und hat der Mieter dies dem Vermieter mitgeteilt, so stellt dies ein berechtigtes Interesse i.S.d. § 553 BGB auf Gestattung der Untervermietung dar.

2. Dies kann der Vermieter nicht einfach bestreiten, vielmehr hat er sich von den tatsächlichen Verhältnissen in der Mietwohnung Kenntnis zu verschaffen.

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