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IBRRS 2023, 0324; IMRRS 2023, 0161
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Mieter bricht Nachbarwohnung zwecks Wasserschadensbekämpfung auf: Keine Kündigung!

LG Berlin, Beschluss vom 22.09.2022 - 66 S 162/22

Eine Kündigung des Vermieters ist nicht gerechtfertigt, wenn der Mie­ter nach seinem Urlaub einen Wasserschaden in seiner Wohnung mit einer Wasserpfütze in der Küche entdeckt und die darüber liegende leer stehende Wohnung gewaltsam öffnet, um die Ursache festzustellen und weitere Schäden zu verhindern.

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