Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2021, 2137; IMRRS 2021, 0767
Mit Beitrag
Besichtigung des Schimmelbefalls verweigert: Keine Mietminderung mehr!

LG Berlin, Urteil vom 22.10.2020 - 65 S 185/19

1. Das Minderungsrecht geht verloren, wenn Mieter die Besichtigung des angezeigten Schimmelbefalls verweigert haben.*)

2. Eine Bescheinigung einer Fachärztin für Innere Medizin mit der schlichten Feststellung, dass das Asthma bronchiale, an dem die Mieterin Leide, "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf den Schimmelbefall im Badezimmer und auf die Asbestbodenplatten zurückzuführen" sei, genügt nicht als Kausalitätsnachweis.*)

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IMR 2021, 1035 (nur online)