Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2020, 0027; IMRRS 2020, 0015
Mit Beitrag
Kosten der Pflege einer Gemeinschaftsfläche sind nicht umlegbar

LG Berlin, Urteil vom 25.09.2019 - 65 S 132/19

1. Kosten der Pflege von Garten- oder Parkflächen, die durch bauplanerische Bestimmungen oder durch den Vermieter selbst für die Nutzung der Öffentlichkeit gewidmet sind, so dass jedermann die Nutzung dieser Flächen gestattet ist, können nicht als Betriebskosten den Wohnraummietern angelastet werden.

2. Eines förmlichen Widmungsaktes bedarf es hierfür nicht (entgegen LG Berlin, IMR 2018, 1004 - nur online).

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IMR 2020, 1036 (nur online)