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IBRRS 2020, 1660; IMRRS 2020, 0731
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Durchsetzung der Mietpreisbremse ist keine Inkassodienstleistung

LG Berlin, Urteil vom 29.04.2020 - 64 S 95/19

1. Wie die Abwehr einer ungerechtfertigten Mieterhöhung nicht mehr als Inkassodienstleistung angesehen werden kann, kann auch die Durchsetzung der Mietpreisbremse und die Reduktion der Miete auf das gesetzlich zulässige Maß nicht mehr als Inkassodienstleistung angesehen werden.

2. Die gesetzlichen Vorschriften über die "Mietpreisbremse" einschließlich der Berliner Mietenbegrenzungsverordnung sind wirksam.

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