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IBRRS 2022, 1405; IMRRS 2022, 0551
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Zwangseintragung gelöscht: Kein Anspruch auf Umschreibung des Grundbuchblatts!

KG, Beschluss vom 05.04.2022 - 1 W 349/21

Der Grundstückseigentümer hat nach der Löschung von Zwangseintragungen grundsätzlich keinen Anspruch auf Umschreibung des Grundbuchblatts.*)

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