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IBRRS 2019, 1968; IMRRS 2019, 0733; IVRRS 2019, 0281
Einspruch gegen Steuerbescheid ist kein Einspruch gegen Zinsfestsetzung!

FG Niedersachsen, Beschluss vom 14.05.2019 - 11 V 108/19

Steuerbescheide sind sogenannte Sammelbescheide, d. h. die Festsetzungen der Steuer und der Zinsen stehen selbständig nebeneinander und müssen unabhängig voneinander gegebenenfalls gesondert angefochten werden.*)

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