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IBRRS 2021, 3190; IMRRS 2021, 1186; IVRRS 2021, 0500
Gestaltungsmöglichkeit bedeutet: Vorteile ausnutzen, Nachteile hinnehmen!

FG München, Urteil vom 13.07.2021 - 6 K 215/19

Im deutschen Steuerrecht gilt der Grundsatz, dass Steuerpflichtige, die eine bestimmte Gestaltung wählen, später entstehende Vorteile ausnutzen dürfen aber auch später entstehende Nachteile in Kauf nehmen müssen (kein Rosinenpicken). Es wird in solchen Fällen nicht als Aufgabe der Rechtsprechung angesehen, misslungene Steuergestaltungen zu retten.

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