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IBRRS 2021, 2332; IMRRS 2021, 0860; IVRRS 2021, 0367
Gegenvorstellung ist kein gesetzlicher Rechtsbehelf!

FG München, Beschluss vom 29.03.2021 - 12 K 3052/18

1. Eine Gegenvorstellung ist nur zulässig, wenn substantiiert dargelegt wird, dass die angegriffene Entscheidung auf schwerwiegenden Grundrechtsverstößen beruht oder unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar erscheint und jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt.*)

2. Die Gegenvorstellung ist kein gesetzlich geregelter Rechtsbehelf.*)

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