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Zutritt zur Wohnung verwehrt: Ortstermin ist abzubrechen!
FG Hamburg, Beschluss vom 21.02.2023 - 6 K 199/21
Ein Sachverständiger ist gehalten, den Ortstermin abzubrechen, wenn einer Partei nicht gestattet wird, an den Ermittlungen teilzunehmen. Daraus ergibt sich kein Befangenheitsgrund.*)