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IBRRS 2023, 1458; IMRRS 2023, 0665; IVRRS 2023, 0246
Zutritt zur Wohnung verwehrt: Ortstermin ist abzubrechen!

FG Hamburg, Beschluss vom 21.02.2023 - 6 K 199/21

Ein Sachverständiger ist gehalten, den Ortstermin abzubrechen, wenn einer Partei nicht gestattet wird, an den Ermittlungen teilzunehmen. Daraus ergibt sich kein Befangenheitsgrund.*)

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