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IBRRS 2020, 2794; IMRRS 2020, 1145
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Eigenbedarf gilt auch für getrennt lebende Ehegatten

BGH, Urteil vom 02.09.2020 - VIII ZR 35/19

Ehegatten gehören auch dann derselben Familie i.S.d. § 577a Abs. 1a Satz 2 BGB an, wenn sie getrennt leben oder geschieden sind (Fortführung des Senatsurteils vom 27.01.2010, IMR 2010, 124).*)

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