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IBRRS 2020, 3790; IMRRS 2020, 1544
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Einsicht in Betriebskostenabrechnung erstreckt sich auch auf Zahlungsbelege!

BGH, Urteil vom 09.12.2020 - VIII ZR 118/19

Das Recht des Mieters auf Einsicht in die Belege einer Betriebskostenabrechnung erstreckt sich auch auf die zu Grunde liegenden Zahlungsbelege.*)

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