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IBRRS 2019, 1468; IMRRS 2019, 0550
Was zu Zeiten der DDR rechtens war, ist es auch heute noch!

BGH, Urteil vom 12.04.2019 - V ZR 51/18

Wurde ein Grundstück zu Zeiten der DDR überbaut, so hat der Eigentümer dieses Grundstücks nur dann einen Anspruch auf Duldung der Beseitigung des Überbaus, wenn er auch zu Zeiten der DDR einen solchen Anspruch gehabt hätte.

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