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IBRRS 2019, 1358; IMRRS 2019, 0505
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Wann kommt eine Änderung der Gemeinschaftsordnung in Frage?

BGH, Urteil vom 22.03.2019 - V ZR 298/16

Ein Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG setzt nicht voraus, dass sich tatsächliche oder rechtliche Umstände nachträglich verändert haben; er kommt auch in Betracht, wenn Regelungen der Gemeinschaftsordnung von Anfang an verfehlt oder sonst unbillig waren (sog. Geburtsfehler).*)

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