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IBRRS 2019, 3323; IMRRS 2019, 1249
Mit Beitrag
Wärmedämmung an Grenzwand: Kein Eingriff in die Bausubstanz des Nachbarn!

BGH, Urteil vom 14.06.2019 - V ZR 144/18

1. Der Eigentümer eines Grundstücks hat nur einen Überbau durch Bauteile zu dulden, die wegen des Anbringens einer Wärmedämmung an der Grenzwand des Nachbarn auf sein Grundstück hinüberragen; demgegenüber muss er Veränderungen an seinem Gebäude, die infolge der Anbringung der Wärmedämmung notwendig werden, nicht dulden.*)

2. Der Teilhaber einer gemeinsamen Giebelwand (Nachbarwand), der diese mit einer Wärmedämmung versehen will, kann von dem anderen Teilhaber nicht die Duldung baulicher Eingriffe in Gebäudeteile verlangen, die nicht der gemeinsamen Verwaltung unterliegen.*)

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Dokument öffnen IMR 2019, 513