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IBRRS 2019, 1569; IMRRS 2019, 0581
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Keine Widerrufsbelehrung: Wunsch auf vollständige Vertragserfüllung irrelevant!

BGH, Urteil vom 13.12.2018 - I ZR 51/17

Die Annahme eines auf die vollständige Vertragserfüllung gerichteten "ausdrücklichen" Wunsches eines Maklerkunden im Sinne von § 312d Abs. 3 BGB a.F. setzt voraus, dass der Maklerkunde vor Abgabe dieses Wunsches entweder über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist oder der Makler aufgrund anderer Umstände davon ausgehen konnte, dass der Kunde das Widerrufsrecht gekannt hat.*)

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