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IBRRS 2019, 1902; IMRRS 2019, 0709; IVRRS 2019, 0272
Sind Pflanzenlieferungen als selbständige Leistungen anzusehen?

BFH, Urteil vom 14.02.2019 - V R 22/17

Die Lieferung von Pflanzen bildet mit den damit im Zusammenhang stehenden Gartenbauarbeiten eine einheitliche komplexe Leistung, wenn auf der Grundlage eines Gesamtkonzepts etwas selbständiges Drittes (Gartenanlage) geschaffen wird.*)

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