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IBRRS 2023, 0273; IMRRS 2023, 0139
Wozu dient die Angabe von Vergleichswohnungen?

AG Steinfurt, Urteil vom 05.05.2022 - 21 C 1071/20

Die Angabe von Vergleichswohnungen im Mieterhöhungsverlangen dient nicht dem Nachweis der ortsüblichen Vergleichsmiete, sondern soll dem Mieter lediglich Hinweise auf die Berechtigung des Mieterhöhungsverlangens geben und ihn in die Lage versetzen, dieses zumindest ansatzweise nachzuvollziehen.

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