AG Spandau, Urteil vom 10.01.2022 - 6 C 395/21
Der Berliner Mietspiegel 2021 ist weder ein qualifizierter noch ein einfacher Mietspiegel. Dementsprechend kann ein Mieterhöhungsverlangen nicht auf den Berliner Mietspiegel 2021 gestützt werden.
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