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IBRRS 2022, 1172; IMRRS 2022, 0453
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Berliner Mietspiegel 2021 ist unbeachtlich!

AG Spandau, Urteil vom 10.01.2022 - 6 C 395/21

Der Berliner Mietspiegel 2021 ist weder ein qualifizierter noch ein einfacher Mietspiegel. Dementsprechend kann ein Mieterhöhungsverlangen nicht auf den Berliner Mietspiegel 2021 gestützt werden.

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