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IBRRS 2023, 0207; IMRRS 2023, 0112
Mit Beitrag
Zutritt zum Sondereigentum für den die (privilegierte) bauliche Veränderung Umsetzenden!

AG Riesa, Urteil vom 28.10.2022 - 6 C 407/21 WEG

1. Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG ist jeder Wohnungseigentümer gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet, das Betreten seines Sondereigentums und andere Einwirkungen auf dieses (...) zu dulden, die den Vereinbarungen oder Beschlüssen entsprechen (...).

2. Dies gilt auch (oder gerade) für die Umsetzung beschlossener privilegierter baulicher Veränderungen, die jeder Wohnungseigentümer als angemessene bauliche Veränderung verlangen kann.

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Dokument öffnen IMR 2023, 71