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IBRRS 2022, 2819; IMRRS 2022, 1203
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Grunddienstbarkeit: Keine Abänderung ohne Eintragung!

AG Pfaffenhofen, Urteil vom 22.07.2022 - 1 C 151/22

Ist eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch eindeutig bezeichnet, kann eine Änderung des Inhalts nicht durch Auslegung, sondern nur durch Eintragung des abgeänderten Inhalts bewirkt werden.

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