AG Paderborn, Urteil vom 16.08.2022 - 52 C 9/22
Bei der Nutzung einer Wohnung zur (werk-)täglichen Erbringung von Betreuungsleistungen in Form einer Pflegestelle für bis zu fünf Kleinkinder, bei der der Erwerbscharakter im Vordergrund steht, kann nicht mehr von einer Wohnnutzung ausgegangen werden. Dabei handelt es sich zumindest um eine teilgewerbliche Nutzung der Wohnung.
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