Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2022, 1450; IMRRS 2022, 0577
Mit Beitrag
Nichtzahlung der Mietsicherheit berechtigt zur fristlosen Kündigung!

AG Neustadt/Rübenberge, Urteil vom 16.06.2021 - 41 C 337/20

1. Die Nichtzahlung der Mietsicherheit berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung.

2. Umstellung des Klageantrags auf Klägerseite bei Veräußerung des Eigentums ist keine Klageänderung.

3. Interessenabwägung bei Festlegung einer angemessenen Räumungsfrist i.S.d. § 721 Abs. 1 ZPO.

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IMR 2022, 279