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IBRRS 2021, 1913; IMRRS 2021, 0694
Mit Beitrag
"Verjährungsfalle" auch bei Betriebskostenabrechnungen nicht unbeachtlich!

AG Neustadt/Rübenberge, Urteil vom 02.12.2020 - 41 C 1012/19

Nachzahlungsforderungen aus einer Nebenkostenabrechnung unterliegen (ebenfalls) der Regelverjährung von drei Jahren.

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