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IBRRS 2022, 1430; IMRRS 2022, 0565
Mit Beitrag
Gebäudereinigung durch Mieter ist billiger als durch Firma!

AG Neubrandenburg, Urteil vom 17.09.2021 - 103 C 432/21

1. Unabhängig davon, ob im Mietvertrag die Umlage von Gebäudereinigungskosten vereinbart wurden, sind diese nur dann von den Mietern zu zahlen, wenn diese dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen.

2. Es entspricht nicht dem Gebot der Wirtschaftlichkeit, eine Firma mit der Gebäudereinigung zu beauftragen, wenn die Mieter diese in eigener Organisation und ohne Beanstandung durchführen.

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