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IBRRS 2022, 2843; IMRRS 2022, 1213
Lockdown: Keine Vertragsanpassung bei nur dreimonatiger Schließung

AG München, Urteil vom 15.12.2020 - 420 C 8432/20

1. Behördliche Schließungsanordnungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie begründen keinen Mietmangel.

2. Eine Anpassung nach den Grundsätzen der Geschäftsgrundlage kommt jedenfalls nicht in Betracht, wenn die Schließung weniger als drei Monate gedauert hat.

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