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IBRRS 2021, 0991; IMRRS 2021, 0383
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Keine Eigentümerversammlung in Zeiten von Corona!

AG Ludwigshafen, Beschluss vom 16.03.2021 - 2p C 37/21

1. Sieht die Landesverordnung vor, dass lediglich Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen oder dienstlichen Anlässen gestattet sind, kann eine Eigentümerversammlung nicht stattfinden.

2. Die Durchführung der Eigentümerversammlung als "Vollmachtversammlung" ist, unabhängig von der vorrangigen Frage, ob überhaupt Versammlungen durchgeführt werden können, unzulässig.

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