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IBRRS 2022, 2779; IMRRS 2022, 1172
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Verlegung des Müllplatzes - kein Mangel der Mietsache
AG Lichtenberg, Urteil vom 26.04.2022 - 6 C 350/21
Die Verlegung des Müllplatzes stellt keinen Mietmangel dar, auch wenn sich hierdurch der Weg zur Mülltonne um etwa 160 m verlängert.