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IBRRS 2022, 2468; IMRRS 2022, 1036
Bei Auszug drohen schwere Gesundheitsschäden: Mieter darf bleiben

AG Konstanz, Urteil vom 11.03.2020 - 9 C 127/19

In bestimmten Fällen, nämlich wenn der gesundheitliche Zustand des Mie­ters einen Umzug nicht zulässt oder im Fall eines Woh­nungswechsels zumindest die Gefahr einer erheblichen Ver­schlechterung der gesundheitlichen Situation des (schwer) erkrankten Mieters besteht, ist allein dies gegebenenfalls ein Härtegrund i.S.v. § 574a BGB.*)

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