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IBRRS 2023, 0279; IMRRS 2023, 0143
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§ 566 BGB ist nicht auf Erbauseinandersetzung anwendbar

AG Köln, Urteil vom 09.01.2023 - 203 C 144/22

1. § 566 BGB findet auf die Erbauseinandersetzung weder unmittelbare noch entsprechende Anwendung.

2. Eine Vereinbarung zum Übergang von Lasten und Nutzen berechtigt nicht zur Eigenbedarfskündigung.

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