AG Köln, Urteil vom 09.01.2023 - 203 C 144/22
1. § 566 BGB findet auf die Erbauseinandersetzung weder unmittelbare noch entsprechende Anwendung.
2. Eine Vereinbarung zum Übergang von Lasten und Nutzen berechtigt nicht zur Eigenbedarfskündigung.
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