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IBRRS 2021, 1026; IMRRS 2021, 0389; IVRRS 2021, 0184
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Verwalter verweigert Zustimmung zum Verkauf: Verwalter ist zu verklagen

AG Heidelberg, Beschluss vom 19.03.2021 - 45 C 2/21

1. Sieht die Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung vor, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums der Zustimmung des Verwalters bedarf, ist die Klage gegen den Verwalter und nicht gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten.*)

2. Dies gilt auch für eine Klage auf Nachweis der Verwaltereigenschaft durch öffentlich beglaubigte Urkunde.*)

3. Inhaber des Anspruchs ist der veräußernde Wohnungseigentümer.*)

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Dokument öffnen IMR 2021, 215