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IBRRS 2021, 2201; IMRRS 2021, 0799
Mit Beitrag
Direktansprüche zwischen den Eigentümern und Verwaltern?

AG Hannover, Urteil vom 23.03.2021 - 483 C 13214/20

Die Grundsätze der Ansprüche zu Gunsten Dritter oder mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter scheiden nach neuem Recht aus mit der Folge, dass es Direktansprüche zwischen den Eigentümern und den Verwaltern mit Inkrafttreten des WEMoG am 01.12.2020 im Zusammenhang mit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums nicht mehr gibt.

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