AG Hannover, Urteil vom 23.07.2020 - 481 C 7675/19
Die beabsichtigte Nutzung der Sondereigentumseinheit als Hotel geht nicht über eine zulässige Nutzung im Rahmen der Teilungserklärung hinaus, wenn dort eine Nutzung als Geschäftshaus vorgesehen ist.
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