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IBRRS 2021, 1132; IMRRS 2021, 0430
Mit Beitrag
Mutwilliges Nichtbeheizen der Wohnung rechtfertigt ordentliche Kündigung

AG Hannover, Beschluss vom 15.03.2021 - 428 C 12798/20

1. Das Nichtbeheizen der Wohnung ist geeignet, entsprechende Schäden an der Mietsache hervorzurufen, und rechtfertigt eine ordentliche Kündigung.

2. Auch die Verhinderung der Thermenwartung sowie Überprüfung der Rauchmelder rechtfertigt eine ordentliche Kündigung.

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