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IBRRS 2019, 2426; IMRRS 2019, 0898
Jeder Eigentümer kann Bestellung eines Verwalters verlangen

AG Hamburg-St. Georg, Beschluss vom 30.10.2018 - 980b C 13/18 WEG

1. Jeder Eigentümer hat einen Anspruch darauf, eine Eigentümerversammlung zwecks Wahl eines (neuen) WEG-Verwalters einzuberufen.

2. Auch die Bestellung des Verwalters selbst kann der einzelne Eigentümer beanspruchen.

3. Erfüllen die übrigen Eigentümer diesen Anspruch nach Klageerhebung, begeben sie sich freiwillig in die Rolle der Unterlegenen und haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.

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