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IBRRS 2022, 2598; IMRRS 2022, 1076
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Keine Beschlusskompetenz für generelle Veränderung des allgemeinen Verteilungsschlüssels

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 13.05.2022 - 980a C 38/21 WEG

Die Eigentümer können nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten eine abweichende Verteilung beschließen. Allerdings folgt daraus keine Kompetenz für eine generelle Veränderung des allgemeinen Verteilungsschlüssels.

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