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IBRRS 2022, 2719; IMRRS 2022, 1139
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Keine Nutzungsentschädigung bei Annahmeverzug

AG Hamburg, Urteil vom 29.07.2022 - 48 C 331/21

Ein Annahmeverzug nach § 293 BGB schließt einen Rücknahmewillen und damit auch eine anspruchsbegründende Vorenthaltung für die Zeit seiner Dauer aus (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2002 - 24 U 133/01, BeckRS 2002, 30262132).

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