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IBRRS 2022, 2659; IMRRS 2022, 1109
Mit Beitrag
Keine Duldung von Modernisierungsmaßnahmen bei fehlender konkreter Wohnwertverbesserung

AG Görlitz, Urteil vom 17.09.2021 - 4 C 454/19

1. In einem Ankündigungsschreiben zu Modernisierungsmaßnahmen ist es erforderlich, den gegenwärtigen und den durch die Modernisierung zu erreichenden Zustand einander gegenüberzustellen, damit der Mieter in die Lage versetzt wird, den beabsichtigten Modernisierungserfolg nachzuvollziehen, dass also etwa nachhaltig Energie/Wasser eingespart und dadurch der Gebrauchswert der Mietsache erhöht wird.

2. Erfolgt durch die Modernisierungsmaßnahme keine konkrete Wohnwertverbesserung, muss der Mieter sie auch nicht dulden.

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Dokument öffnen IMR 2022, 1038 (nur online)