AG Frankfurt/Main, Urteil vom 14.07.2022 - 940 OWi 862 Js 44556/21
Auch einen nichtgewerblich tätigen Privatinvestor, der erstmals mit der Wohnraumvermietung zu tun hat, treffen besondere Sorgfaltspflichten bei der Bemessung des Mietpreises.
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