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IBRRS 2019, 3246; IMRRS 2019, 1225
Mit Beitrag
Keine Beschlusskompetenz zur (Mit-)Sanierung von Sondereigentum!

AG Dresden, Urteil vom 29.01.2019 - 152 C 4122/18

1. Die Wohnungseigentümer verwalten das gemeinschaftliche Eigentum gemeinsam (§ 21 Abs. 1 WEG). Diese gesetzliche Vorschrift kann nicht durch einen einzelnen Wohnungseigentümer geändert werden.

2. Ein Sanierungsbeschluss, der auch das in Mitleidenschaft gezogene Sondereigentum zum Gegenstand hat, ist mangels Beschlusskompetenz nichtig.

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Dokument öffnen IMR 2019, 509