AG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2018 - 290a c 162/17
Sind die vom Verwalter in Auftrag gegebenen Arbeiten zur Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums (hier: Instandsetzung des Fahrstuhls) erforderlich und deren Kosten angemessen, überschreitet die nachträgliche Genehmigung dieser Maßnahmen nicht den Ermessensspielraum der Wohnungseigentümer.
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