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IBRRS 2022, 1164; IMRRS 2022, 0446
Verringerung des Lichteinfalls durch eine Modernisierung ist Mietmangel

AG Berlin-Schöneberg, Urteil vom 11.02.2021 - 13 C 129/20

Die Verminderung des Lichteinfalls in eine Wohnung durch eine Modernisierung stellt eine Minderung der Tauglichkeit dar.

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