Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2023, 0179; IMRRS 2023, 0093
Renovierungsklausel unwirksam: Schadensersatz für Schönheitsreparaturen

AG Bautzen, Urteil vom 18.12.2020 - 20 C 6/20

Dem Mieter steht ein Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter zu, wenn er Schönheitsreparaturen in der falschen Annahme, die Arbeiten seine von ihm tatsächlich geschuldet, durchführt, die zu Grunde liegende Renovierungsklausel aber unwirksam ist.

Dokument öffnen Volltext