OLG Köln, Beschluss vom 12.04.2021 - 19 U 97/20
Wird der Unternehmer mit der Reparatur eines Schmelzofens einschließlich der dafür erforderlichen Planung beauftragt und kommt es nach der Ausführung seiner Leistung zu einem Austritt flüssigen Zinks, weil der Unternehmer notwendige Dehnungsfugen nicht hergestellt hat, ist die Leistung mangelhaft.
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