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IBRRS 2022, 1483
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Für Sicherungsverlangen reicht schlüssige Darlegung des Anspruchs!

OLG Celle, Urteil vom 27.04.2022 - 14 U 96/19

1. Zur Erreichung des gesetzgeberischen Sicherungsziels gem. § 648a BGB (in der Fassung vom 23.10.2008) ist ein Unterschied in der Bezifferung des eilbedürftigen Sicherungsanspruchs gem. § 648a BGB a.F. und dem zu besichernden Vergütungsanspruch hinzunehmen.*)

2. Der Unternehmer kann eine Sicherungsleistung dann verlangen, wenn er seinen Anspruch schlüssig darlegt. Ob die diesbezüglichen tatsächlichen oder rechtlichen Annahmen des Unternehmers zutreffend sind, ist nicht im Sicherungsverfahren zu klären (BGH, Urteil vom 20.05.2021 - VII ZR 14/20, Rz. 26 f., IBRRS 2021, 2096).*)

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