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IBRRS 2022, 1728
Mit Beitrag
Gerätestillstand durch Bauentwurfsänderung: Mehrvergütung nach § 2 Abs. 5 VOB/B!

BGH, Beschluss vom 23.03.2022 - VII ZR 191/21

1. Eine zusätzliche Vergütung nach § 2 Abs. 5 VOB/B kann auch aus mittelbaren bauzeitlichen Auswirkungen wie etwa Gerätestillstand von - unmittelbar Änderungen des Bauentwurfs betreffenden - Anordnungen gemäß § 1 Abs. 3 VOB/B resultieren. Entsprechendes gilt für einen Anspruch auf zusätzliche Vergütung nach § 2 Abs. 6 VOB/B i.V.m. § 1 Abs. 4 VOB/B.*)

2. Ausführungen, die ausschließlich die Höhe des Anspruchs betreffen, sind in einem Grundurteil unzulässig und binden für das Betragsverfahren nicht (Anschluss an BGH, Beschluss vom 18.08.2016 - III ZR 325/15 Rn. 11, NJW-RR 2016, 1150 = IBRRS 2016, 2231 = IMRRS 2016, 1350; Urteil vom 24.09.2009 - IX ZR 87/08 Rn. 21, FamRZ 2009, 2075 IBRRS 2009, 4698; Urteil vom 20.12.2005 - XI ZR 66/05, NJW-RR 2007, 138 =IBRRS 2006, 0254 = IMRRS 2006, 0146).*)

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