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IBRRS 2021, 1539
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Wann ist ein Nutzungsausfall zu entschädigen?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14.07.2020 - 5 U 79/19

1. Eine Schimmelpilzbelastung innerhalb der Fußbodenkonstruktion stellt zwar einen Werkmangel dar. Allerdings muss der Auftraggeber nach der Abnahme beweisen, dass das Werk des Auftragnehmers zum Zeitpunkt der Abnahme mit einem solchen Mangel behaftet war.

2. Ein Nutzungsausfall ist nur zu entschädigen, wenn sich der Verlust der Möglichkeit zum Gebrauch auf die Lebenshaltung signifikant auswirkt. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Auftraggeber die Wohnung bereits bezogen hat und wieder auszieht, weil sie zum Zwecke der Mängelbeseitigung auf den Rohbauzustand zurückgebaut werden muss.

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Dokument öffnen IBR 2021, 460