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IBRRS 2019, 1554
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Barzahlung spricht für Steuerhinterziehung!

OLG Schleswig, Beschluss vom 07.01.2019 - 7 U 103/18

1. Zahlt der Auftraggeber an den Auftragnehmer vor Ausführung der Arbeiten einen Betrag von 3.800 Euro in bar und ohne hierfür eine Rechnung oder Quittung zu erhalten, spricht dies dafür, dass der Auftragnehmer diesen Teil der Zahlung mit Billigung des Auftraggebers nicht versteuern wollte.

2. Verstößt der Auftragnehmer vorsätzlich gegen seine steuerlichen Pflichten und nutzt der Auftraggeber diesen Verstoß zum eigenen Vorteil aus, führt das zur Nichtigkeit des Bauvertrags und dazu, dass Mängelansprüche des Auftraggebers ausscheiden (Anschluss an BGH, IBR 2013, 609).

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Dokument öffnen IBR 2019, 363