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IBRRS 2019, 4151
Mit Beitrag
Eilbedürftigkeit einer Bauhandwerkersicherung kann wieder aufleben!

OLG Schleswig, Beschluss vom 20.11.2019 - 1 W 12/19

Auch eine ein Jahr alte Schlussrechnungsforderung kann dinglich gesichert werden, wenn sich die Dringlichkeit (Eilbedürftigkeit) aus einer veränderten Situation ergibt (entgegen OLG Celle, IBR 2015, 309). Eine Verkaufsabsicht kann ein Grund dafür sein.

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